ALLGEMEINES

• Die Stipendien werden in der Regel für 1 Jahr gesprochen und müssen nach Ablauf durch die Lernenden oder deren gesetzliche Vertreter erneut beantragt werden.

• Formulare zur Beantragung der einzelnen Stipendien, sind im Sekretariat der Musikschule erhältlich, oder können hier heruntergeladen werden

• Einige Gemeinden gewähren Sozialrabatte auf dem regulären Schulgeld. Das entsprechende Gesuchsformular kann hier heruntergeladen werden

• Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. August ist jeweils der 15. August.

• Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. Februar ist jeweils der 15. Februar.

Anmeldeformular Stipendienfonds (Von Borries und Stipendienfonds)

VON BORRIES

Für Lernende mit Wohnsitz in der Gemeinde Thun, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Steuerbare Jahreseinkommen über Fr. 35'000.-- können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

STIPENDIENFONDS DER MUSIKSCHULE REGION THUN

Für Lernende, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Der Wohnsitz ist nicht massgebend. Steuerbare Jahreseinkommen über Fr. 35'000.-- können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

HELENE FAHRNI FONDS

Ausschliesslich für sehr begabte Lernende. Die finanziellen Verhältnisse der Eltern sowie der Wohnsitz sind nicht massgebend. Ein Beitragsgesuch kann erst nach mindestens 3 Semestern Unterricht auf dem betreffenden Instrument gestellt werden, davon mindestens 1 Semester an unserer Schule.

Lernende, die in eine K&S-Klasse aufgenommen worden sind können vor Ablauf der 3 Semester ein Beitragsgesuch stellen..

Unterstützt werden Lernende, die nicht älter als 25 Jahre sind.

Online:

Zum Ausdrucken: Anmeldeformular Helene Fahrni Fonds