SOZIALRABATTE
Kinder und Jugendliche
Bei Wohnsitz in einer der Trägergemeinden (Hilterfingen, Oberhofen, Spiez, Steffisburg, Thun) und auf Gesuch hin erfolgt die Einreihung in die Tarifstufen (Sozialrabatt) aufgrund des massgebenden Einkommens und Vermögens gemäss separater Berechnungstabelle. Für alle anderen mit Wohnsitz im Kanton Bern gilt Stufe 3 des Schulgeldtarifes.
Erwachsene
Einige Trägergemeinden bieten reduzierte Tarife für Erwachsenenunterricht an.
Familienrabatt
Besuchen mehrere Kinder einer Familie Einzelunterricht an der Musikschule Region Thun, so wird ein Familienrabatt gewährt. Diese Regelung gilt nur für den Einzelunterricht und nur für Kinder mit Wohnsitz in einer der Trägergemeinden. Davon ausgenommen ist Unterricht, der über Jugendformationen oder Musikvereine angemeldet ist (Blasmusik Modus) oder wenn das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten CHF 80'000.00 übersteigt.
Sozialrabatte müssen jährlich neu im August beantragt werden.
STIPENDIEN
ALLGEMEINES
Die Stipendien werden in der Regel für 1 Jahr gesprochen und müssen nach Ablauf durch die Lernenden oder deren gesetzliche Vertreter erneut beantragt werden.
Formulare zur Beantragung der einzelnen Stipendien, sind im Sekretariat der Musikschule erhältlich, oder können hier heruntergeladen werden
Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. August ist jeweils der 15. August.
Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. Februar ist jeweils der 15. Februar.
Anmeldeformular Stipendienfonds (Von Borries und Stipendienfonds)
VON BORRIES
Für Lernende mit Wohnsitz in der Gemeinde Thun, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Steuerbare Jahreseinkommen über Fr. 35'000.-- können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
STIPENDIENFONDS DER MUSIKSCHULE REGION THUN
Für Lernende, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Der Wohnsitz ist nicht massgebend. Steuerbare Jahreseinkommen über Fr. 35'000.-- können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
HELENE FAHRNI FONDS
Ausschliesslich für sehr begabte Lernende. Die finanziellen Verhältnisse der Eltern sowie der Wohnsitz sind nicht massgebend. Ein Beitragsgesuch kann erst nach mindestens 3 Semestern Unterricht auf dem betreffenden Instrument gestellt werden, davon mindestens 1 Semester an unserer Schule.
Lernende, die in eine K&S-Klasse aufgenommen worden sind können vor Ablauf der 3 Semester ein Beitragsgesuch stellen..
Unterstützt werden Lernende, die nicht älter als 25 Jahre sind.
Online:
Zum Ausdrucken: Anmeldeformular Helene Fahrni Fonds